Haus und Hofordnung
Unsere Stallordnung ist gültig und bindend für alle Einsteller/Pferdebesitzer, Reitschüler und Reitbeteiligungen sowie Familienangehörige und Besucher
Allgemein
Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage.
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Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.
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Zur Anlage des Betriebes gehören: Boxenstall, Aktivwiese, Weiden, Reithalle, Reitplatz, Waschplatz, Reiterstübchen, Sattelkammer, Sanitärbereich, Parkplatz.
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Zur Anlage gehören nicht: Wohnhaus
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Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
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Generelle Stall- bzw. Anlagenöffnungszeiten:
a) Winterzeit: Mo bis Sa 8:00 bis 20:00; So und Feiertag 8:00 bis 18:00
b) Sommerzeit Mo bis Sa 8:00 bis 20:00; So und Feiertag 8:00 bis 19:00
c) in Ausnahmefällen sind Sonderregelungen nach Absprache mit dem Stallbetreiber möglich. -
Reitstunden haben immer Vorrang in der Anlagennutzung,
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Die Fütterung obliegt ausschließlich dem Stallbetreiber bzw. seinen Erfüllungsgehilfen.
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Heu und weitere Futtermittel des Betriebes obliegen nicht der Selbstbedienung. Der Strohverbrauch bei den Boxenpferden ist im angemessenen Rahmen zu halten.
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Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
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Die Benutzung der Anlage steht jedem dem Stall zugehörigen Reiter bzw. Pfleger frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm betreute Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat.
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Eltern haften auf dem ganzen Gelände für Ihre Kinder.
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Unbefugten ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.
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Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird.
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Das Waschen der Pferde ist grundsätzlich auf die notwendige Dauer und den dafür vorgesehen Platz zu beschränken.
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Der Stromzaun darf nur im Notfall ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
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Das Abäppeln des Roundpen und der Halle ist jeweils durch den jeweiligen Pferdenutzer zu erledigen.
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Fremde Sättel, Futtermittel etc. sind für jeden grundsätzlich Tabu.
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Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde sind streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
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Hunde sind auf der gesamten Anlage nicht gestattet.
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Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten, dass man keinen anderen, (insbesondere den Reitbetrieb) behindert.
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Fremde Dienstleister (z.B. Sattler, Physiotherapeut usw.) r die Pferde, auch Privatpersonen, auf der Anlage bedarf der vorherigen Zustimmung des Stallbetreibers.
Ordnung
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Die Putzplätze sind grundsätzlich nach dem Reiten zu fegen.
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Das benutzte Material (Putztaschen etc.) ist ordnungsgemäß aufzuräumen.
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Benutzte Arbeitsgeräte müssen gereinigt und wieder ordnungsgemäß zurückgelegt werden.
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Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. D.h. alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort.
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Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und von dort in den Abfalleimer, nicht auf den Boden.
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Einrichtung und Geschirr im Reiterstübchen kann benutzt werden, bitte nach Gebrauch spülen und aufräumen.
Reiten
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Auf dem Reitplatz des Betriebes gelten die allgemein üblichen FN-Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Die Nebennutzung der Anlagen ist zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird und die anwesenden Reiter einverstanden sind.
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Reiten – auch im Rahmen von Unterricht – erfolgt stets auf eigene Gefahr!
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Für Reiter/-innen, unter 18 Jahren ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben.
Auch alle anderen Reiter/innen weist der Stallbetreiber hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin. -
Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen, auf der Anlage bedarf der vorherigen Zustimmung des Stallbetreibers.
Pensionspferde
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Für eingestellte Pensionspferde sind vom Besitzer angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
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Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus) seines Pferdes verantwortlich.
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Die Gabe einer Wurmkur ist verpflichtend und erfolgt gemeinsam mit der ganzen Herde auf Weisung des Stallbetreibers. Wird eine Behandlung auf Bandwurm innerhalb der Herde notwendig, ist diese verpflichtend. Bei positivem Befund der Kotprobe auf Parasitenbefall ist die entsprechende Behandlung bis zum Erreichen einer nicht auffälligen Kotprobe verpflichtend. Der Stallbetreiber ist umgehend bei Wurmbefällen zu informieren.
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Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde liegt beim Pferdebesitzer.
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Wir behalten uns vor, frei entscheiden zu können, ob ein Pferd in die jeweilige Herde passt oder nicht.
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Das Ein- und Ausdecken des Pferdes hat durch den Besitzer und von ihm benannte Personen zu erfolgen. Sollte eine Decke innerhalb der Herde zerstört werden, haftet der Tierhalter selbst.
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Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören des Tierarztes alle zum Schutz der Pferde erforderlich Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen.
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Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc.) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich weiterzuleiten, damit wir diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung haben.
Information nach der Datenschutz-Grundverordnung (vollständige Ausführung ist der Homepage: www.ponyrocker.de zu entnehmen)
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Mit Nutzung der Anlage erklärt sich der Einsteller bzw. die Reitbeteiligung damit einverstanden, dass seine/ihre Daten in den EDV Systemen des Betriebes gespeichert werden und der Betrieb die Daten nutzen darf.
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Die Kommunikation zwischen Betrieb und Einstellern bzw. Reitbeteiligungen erfolgt telefonisch, per Whats-App sowie per Email.
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Teilweise werden Daten durch den Betrieb über Aushänge (Whats-App-Gruppen, Email-Verteiler etc.) Dritten zugänglich gemacht.
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Bilder und Videos von gemeinsamen Veranstaltungen werden in Whats-App, und der Homepage des Betriebes veröffentlicht.
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Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich jederzeit an die Verantwortlichen gewendet werden.
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Der Informationspflicht nach dem DGSVO kommt der Betrieb mit dieser Stall- und Betriebsordnung nach.
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Diese Betriebs- und Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.
Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.
Ponyrocker Diemating (Stand 04.12.2024)
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